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von verschiedenen Abgeordneten und Verbänden

Wir werden der Chatkontrolle nicht zustimmen

Die EU-Kommission hatte 2022 einen Vorschlag vorgelegt, wonach Anbieter wie Google oder Facebook unter bestimmten Umständen verpflichtet werden können, ihre Dienste mithilfe von Software massenhaft nach Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu durchsuchen. Nachdem im Juni eine geplante Abstimmung zu dem Thema kurzfristig vertagt wurde, könnte nun Ungarn mit seinem jüngsten Anlauf zur Chatkontrolle scheitern. Die niederländische Regierung hat sich am Dienstag eindeutig gegen den Vorschlag der ungarischen Ratspräsidentschaft gestellt.

Auch die Freien Demokraten bleiben bei ihrem erheblichen Widerstand. Sie sprechen von einer „Chatkontrolle“ und fürchten Massenüberwachung. Bundesjustizminister Marco Buschmann sprach sich erneut vehement gegen die EU-Pläne aus. Er sagte, die Chatkontrolle bedeute „nichts anderes als das anlasslose und massenhafte Scannen — selbst verschlüsselter — privater Kommunikation“. Auch viele Daten in einer Cloud könnten so ohne konkreten Tatverdacht durchforstet werden. Ein derart schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Bürger wäre unverhältnismäßig. Aufgrund der Erfahrungen mit zwei Diktaturen, die die Privatsphäre missachteten, achte Deutschland besonders auf den Schutz privater Kommunikation, so Buschmann.

In einem offenen Brief hatten die Freien Demokraten schon zuvor gemeinsam mit anderen Politikern aus Europa an die EU-Mitgliedstaaten appelliert, gegen die sogenannte Chatkontrolle zu stimmen. Man sei davon überzeugt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen mit den europäischen Grundrechten unvereinbar seien, hieß es in dem Papier, zu dessen Unterzeichnern unter anderem Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Konstantin Kuhle sowie Moritz Körner gehören.

Chatkontrolle schafft keine zusätzliche Sicherheit für Kinder

„Kein Mensch würde auf die Idee kommen, dass ich einem staatlichen Aufseher etwa mein Fotoalbum zur Vorabkontrolle vorlegen müsste, bevor ich einem Freund meine jüngsten Urlaubsfotos zeige“, führte Buschmann aus. Er betonte: „Die Bundesregierung wird der Chatkontrolle nicht zustimmen.“ Sollte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten das Vorhaben am Donnerstag dennoch durchwinken, „werden wir uns in den Trilog-Verhandlungen mit aller Kraft einbringen“. 

Den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des offenen Briefes zufolge ist ein Ansatz nötig, der unter anderem den Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch in den Vordergrund stellt. Außerdem seien mehr Ressourcen und eine gezieltere Koordinierung der europäischen Strafverfolgungsbehörden nötig. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und ebenfalls Mitinitiator des Briefes, Maximilian Funke-Kaiser, sagte, die „Chatkontrolle“ schaffe keine zusätzliche Sicherheit für Kinder, sondern führe zum Ende der privaten Kommunikation über Messenger, wie man sie kenne.

Chatkontrolle mit aller Kraft verhindern

Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr hat entschlossenen Widerstand seiner Partei gegen eine allgemeine Kontrolle von Messenger-Diensten bekräftigt. „Wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, die europäische Chatkontrolle zu verhindern“, sagte Dürr der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Vorstellung, dass die Betreiber Chat-Nachrichten oder versendete Bilder ohne Anlass mitlesen könnten, sei „geradezu absurd“.

Dürr kritisierte: „Die angebliche Option, die Überwachung auf dem eigenen Gerät ablehnen zu können, ist in Wahrheit keine Option, sondern ein Zwang. Denn wer ablehnt, darf keine Bilder und Videos mehr verschicken.“ Der aktuelle Gesetzesvorschlag würde nach seinen Worten zu massiven Eingriffen in die Grundrechte führen. Er forderte: „Die Bekämpfung von Verbrechen muss sich gezielt gegen die Verbrecher richten und nicht gegen Millionen Menschen, die Messenger-Dienste nutzen, um mit Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben.“

Freie Demokraten wollen effektiv gegen Kindesmissbrauch vorgehen

In einem Beschluss des FDP-Präsidiums „Bürgerrechte stärken – Chatkontrolle verhindern“ plädieren die Freien Demokraten für eine Stärkung der Strafverfolgung von Kindesmissbrauch durch eine bessere Ausstattung der Sicherheitsbehörden. „Kindesmissbrauch ist ein grausames Verbrechen, das die Opfer ein Leben lang begleitet. Hinter dem Deckmantel eines freien Internets darf keine Gesetzeslosigkeit grassieren.“

Statt jedoch diese abscheulichen Verbrechen durch das unverhältnismäßige Aufgeben der Grundrechte aller EU-Bürgerinnen und -Bürger zu bekämpfen, sollte mehr in die Ausstattung der Polizei, der Europäischen Polizeibehörde Europol und in die zwischenstaatliche Zusammenarbeit der Behörden investiert werden. „Wir Freie Demokraten wollen mehr Prävention und Verfolgung von Kindesmissbrauch. Kinder werden durch mehr Personal für Polizei, Jugendämter und Justiz geschützt, nicht durch anlassloses Ausspionieren“, heißt es in dem Beschluss.

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Ein Meilenstein für die effektive Strafverfolgung

Die Regierungskoalition schafft Klarheit: Beim Verdacht auf eine schwere Straftat wie Mord oder Totschlag werden Verkehrsdaten in der Telekommunikation zur Strafverfolgung gespeichert. FDP-Präsidiumsmitglied und Justizminister Marco Buschmann bewertet die Einigung als Meilenstein für die Strafverfolgung in Deutschland. „Es war höchste Zeit. Das Quick-Freeze-Verfahren kommt“, so Buschmann. „Darauf haben wir uns jetzt geeinigt. Das ist ein guter Tag für Freiheit und Sicherheit in Deutschland.“

Das von Buschmann vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren soll nun zügig umgesetzt werden. Einen entsprechenden Referentenentwurf hatte der Justizminister bereits im Herbst 2022 vorgelegt, nachdem der Europäische Gerichtshof in einem Urteil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als rechtswidrig eingestuft hatte.

Ein neues und grundrechtsschonendes Instrument

„Für Quick-Freeze statt der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung habe ich seit vielen Monaten gekämpft“, erklärte Buschmann gegenüber der WELT. „Denn wenn der Staat alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht stellt und ihre Kommunikationsdaten anlasslos speichern lässt, ändern Menschen ihr Verhalten in der Kommunikation und im Netz. Niemand fühlt sich mehr richtig frei – das ist nicht zu rechtfertigen und verstößt gegen unsere Grundrechte, wie mehrfach höchstrichterlich festgestellt wurde.“

Der Justizminister führte weiter aus: „Unsere Verständigung nun ist aber auch ein Meilenstein für die effektive Strafverfolgung. Durch das wiederholte Scheitern der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung vor höchsten Gerichten fehlten unseren Ermittlerinnen und Ermittlern jahrelang wichtige Befugnisse.“ Die bisherige allgemeine Vorratsdatenspeicherung habe nicht angewandt werden können, „weil sie rechtswidrig ist. Wir geben den Ermittlungsbehörden jetzt ein neues und grundrechtsschonendes Instrument an die Hand.“

Ihm sei wichtig, die Befugnisse der Ermittler rasch zu verbessern. Denn sie würden aktuell mit einem Gesetz alleine gelassen, das nicht angewendet werden könne. Er habe bereits in der Vergangenheit für das Quick-Freeze-Verfahren geworben. Damit können Ermittlungsbehörden bei dem Verdacht auf eine schwere Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren zu nutzen. Ermittlungsbehörden würden damit gestärkt und Grundrechte geschützt: „So schaffen wir Rechtssicherheit, schließen Sicherheitslücken und stärken zugleich digitale Bürgerrechte.“

Vorratsdatenspeicherung wird in Mottenkiste verbannt

Die Einigung sei „ein Meilenstein”, sagte FDP-Bundesvorstandsmitglied und Innenpolitiker Manuel Höferlin. „Nach über zehn Jahren des Wartens erhalten die Beamten endlich ein rechtssicheres und anwendbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung.” Damit zerschlage man „den Gordischen Knoten bei Ermittlungen im Netz, denn seit Jahren gab es keine verfassungsfeste Regelung zur Vorratsdatenspeicherung”, so Höferlin. „Wir beenden die von der Union geschaffene Rechtsunsicherheit und verhindern zugleich die anlasslose Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger. Die Einführung ist ein wichtiger Schritt zum Schutz unserer digitalen Bürgerrechte. Wir stellen sicher, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt und stärken zugleich die Ermittlungsbehörden bei der Strafverfolgung.“

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FDP fordert kritische Aufarbeitung der Corona-Politik

Vor vier Jahren hatte sich das Coronavirus binnen weniger Wochen weltweit ausgebreitet. In Deutschland führte das zu nie dagewesenen Eingriffen in das Leben der Bürgerinnen und Bürger. Die Maßnahmen spalteten die Gesellschaft in jene, die Verständnis hatten und jene, die protestierten. Diese Spaltung hält in Teilen bis heute an – die aktuelle Diskussion nach der Veröffentlichung von Akten aus dem Robert-Koch-Institut aus der Pandemiezeit sind dafür nur ein Beleg.

FDP-Chef Christian Lindner fordert nun eine umfassende Analyse der politischen Entscheidungen in der Corona-Zeit. „Wir müssen die Pandemie aufarbeiten, um die richtigen Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen zu können“, sagte Lindner dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Heute wisse man, „dass viele Entscheidungen der früheren Bundesregierung großen sozialen und wirtschaftlichen Schaden angerichtet haben“. So seien „Schulschließungen, Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Zutrittsverbote zum Teil absolut unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitsrechte“ gewesen.

Fehler reflektieren und daraus lernen

Auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai verlangte eine kritische Beschäftigung mit der staatlichen Politik in der Corona-Pandemie. Wie notwendig dies sei, zeigten die Corona-Protokolle noch einmal deutlich, sagte er. „Dass auch rationale Kritik an den verhängten Freiheitseinschränkungen oftmals in die Nähe von Corona-Leugnern gerückt wurde, hat zur Spaltung unserer Gesellschaft beigetragen.“ Gerechtfertigte Forderungen nach einem gemäßigten Kurs, wie sie Bundesjustizminister Marco Buschmann gestellt habe, seien diffamiert worden. 

„Zur Aufarbeitung der Pandemie ist jetzt eine Enquete-Kommission dringend notwendig, um die begangenen Fehler klar zu benennen und künftig zu vermeiden“, sagte der FDP-Generalsekretär. Dafür sei eine Veröffentlichung sämtlicher Protokolle des RKI-Krisenstabs notwendig. „Auch Teile der Politik werden ihre Rolle während dieser Zeit erklären müssen.“ FDP-Vize Johannes Vogel sagte: „Wir sollten die Fehler ebenso wie die richtigen Entscheidungen während der Corona-Pandemie reflektieren und aus diesen lernen“.

Enquete-Kommission ist das Mittel der Wahl

Christian Lindner erinnerte daran, dass es in einigen Bundesländern nicht möglich war, „abends zusammen mit der eigenen Ehefrau mit dem Hund Gassi zu gehen. Auch die Sperrung von Spielplätzen und die Schließung von Outdoor-Sporteinrichtungen war – rückblickend betrachtet – überzogen“, beklagte der FDP-Chef. Er begrüßte, dass nun neue Bewegung in der Frage der Aufarbeitung komme. „Die FDP setzt sich dafür ein, dass sich eine Enquete-Kommission des Bundestags mit der Aufarbeitung der Pandemie befasst“, sagte Lindner. In die Arbeit dieses Gremiums könnten auch Experten direkt eingebunden werden. „Deswegen ist eine Enquete-Kommission das Mittel der Wahl.“

Die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses hingegen könnte „zur parteipolitischen Profilierung missbraucht“ werden, warnte Lindner. Ihm gehe es aber nicht darum, „Entscheider anzuklagen“. Wichtig sei es, einen „gesellschaftlichen Lernprozess“ aufzusetzen. „Eine transparente Aufarbeitung könnte Verschwörungstheoretikern und Querdenkern den Wind aus den Segeln nehmen. Ich nehme wahr, dass die Union, die sich bislang gegen eine Aufarbeitung gesperrt hat, über eine Kurskorrektur nachdenkt“, so Lindner. Die Spaltung der Gesellschaft dauere zum Teil bis heute an. Eine systematische Fehleranalyse könne einen Betrag zur Aussöhnung von Befürworten und Gegnern der Maßnahmen leisten. „Ziel muss es sein, dass wir auf eine künftige Pandemie besser vorbereitet sind. Es wäre fatal, wenn sich die Fehler der Vergangenheit wiederholen würden.“

Aufarbeitung ist dringend notwendig

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki und der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann haben schon vor gut einem Jahr ein Positionspapier mit der Forderung nach einer Enquetekommission vorgelegt. Doch die SPD ist gegen eine Pandemie-Aufarbeitung im Bundestag. „Wir haben drei Jahre in einem gesellschaftlichen Zustand gelebt, der dringend aufgearbeitet werden muss“, sagte Ullmann, Arzt und gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, zu t-online. „Außerdem werden wir weitere Pandemien erleben, auf welche wir uns entsprechend vorbereiten müssen.“

Ullmann kritisiert: „Leider ist der Zuspruch seitens der Koalitionspartner bislang noch ausgeblieben.“ Aus seiner Sicht sei „nicht erklärlich“, woher der Widerstand rührt. „Trotz hoher Arbeitsbelastung können wir als Parlamentarier doch nicht das Notwendige liegen lassen, weil wir die Mehrarbeit dafür scheuen.“

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FDP setzt Zeichen gegen Homophobie und für Vielfalt

Die Stadion-Beleuchtungsaktion war als Protest gegen ein Gesetz der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban geplant, das die Informationsrechte von Jugendlichen in Hinblick auf Homosexualität und Transsexualität in Ungarn einschränkt und in der vergangenen Woche vom ungarischen Parlament gebilligt worden war. So verbiete das Gesetz beispielsweise „Werbung“ für Homosexualität oder Geschlechtsangleichungen bei Minderjährigen. Das sei ein riesiges Problem, erklärt FDP-Europaabgeordnete Moritz Körner in einem Interview mit dem RBB.

„Wir reden hier wirklich darüber, ob wir in ein paar Jahren keinerlei NGO-Organisationen mehr haben, die sich um die Rechte von queeren Menschen in Ungarn kümmern können“, sagt Körner. Das sei ein zentraler Angriff auf Vielfalt und queere Menschen innerhalb Europas. „Dagegen müssen wir ganz konkret auch etwas tun. Die Politk muss endlich tätig werden und die EU-Kommission auch."

Doch nicht nur bei LGBTQ+-Personen werde gegen EU-Recht verstoßen. Denn gegen Ungarn laufen bereits über 100 Vertragsverletzungsverfahren. Der Rechtstaat in Ungarn werde insgesamt immer mehr auseinander gebaut und erodiert. Deshalb habe das Europäische Parlament eine Klage eingereicht, damit der neue Rechtstaatsmechanismus endlich angewendet wird. „Das ist ein neues Instrument, das wir verhandelt haben, als Euopäisches Parlament, sodass wir auch tatsächlich EU-Gelder zurückhalten können, wenn Rechtstaatlichkeit nicht eingehalten wird und das muss jetzt endlich kommen“, fordert der Freie Demokrat.

Zwar habe die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen das ungarische Gesetz eine Schande genannt und rechtliche Konsequenzen gegen Ungarn angekündigt, doch habe sich das Körner bereits vor einer Woche von ihr gewünscht. „Es hat offensichtlich Diskussionen um beleuchtete Fußballstadien gebraucht und viel öffentlichen Druck, damit sie jetzt zu diesem Schritt geht. Aber der ist trotzdem richtig und erstmal ein gutes Zeichen.“ Denn Ungarn sei auf dem Weg zu einem autokratischen Staat, die EU dürfe nicht weiter zuschauen.

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Staatstrojaner sind Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit

Durch die Gesetze kann nun auch die Bundespolizei künftig die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) nutzen. Für die Freien Demokraten ist die Einführung der Quellen-TKÜ für Bundespolizei und Verfassungsschutz sei "ein Generalangriff auf die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit", sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Denn der Umgang mit Sicherheitslücken sei gänzlich. Zudem bringe der Staatstrojaner Nachteile für alle Menschen, die digital kommunizierten.

In einem Antrag der FDP schlagen die Freien Demokraten eine "Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte" vor. Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, "beim Vorschlag neuer Überwachungsbefugnisse Zurückhaltung walten zu lassen". Denn das Zeil müsse sein, das "Gesamtmass staatlicher Überwachung, dem die Bürgerinnen und Bürger durch Eingriffsbefugnisse und Zugriffspraxis der Sicherheitsbehörden täglich ausgesetzt sind", so gering wie möglich zu halten.

Der Beschluss der Staatstrojaner-Gesetze entspreche dagegen einem Generalangriff auf die Bürgerrechte. Besonders vor dem Hintergrund der laufenden Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Regelungen in der Strafprozessordnung zum Staatstrojaner, hätte man "aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten müssen, bevor hier der nächste Staatstrojaner eingeführt wird, der sogar noch weiter geht als der Staatstrojaner für die Polizei", kritisiert Thomae. Denn dieser greife sogar im Gefahrenvorfeld ein, bevor überhaupt Straftaten verübt worden sind oder ein Verdacht aufgetaucht ist.

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FDP fordert Lockdown-Ende für Geimpfte

Das sieht auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, so. „Dieses Vorgehen ist nicht mehr infektiologisch begründet, sondern willkürlich. Die Gerichte werden dann möglicherweise die Regierung überholen. Wie schon häufiger. Wer so regiert, darf sich nicht wundern, wenn seine Pandemiepolitik an Unterstützung in der Bevölkerung verliert."

Auch FDP-Chef Christian Lindner kritisierte den „Trödelmodus“ der Bundesregierung. „Für Menschen, die zum zweiten Mal geimpft sind, von denen keine Gefahr für andere ausgeht und die selbst auch nicht gefährdet sind, verbietet sich jede Form der Freiheitseinschränkung!“ Er forderte, auch Kinos und Restaurants für Geimpfte zu öffnen und verwies darauf, dass insbesondere für ältere Menschen, Risikopatienten sowie vulnerable Gruppen die geltenden Freiheitseinschränken schwer wiegten. „Diese Menschen haben im Zweifelsfall eine andere Lebensspanne als Anfang 20-Jährige“, so Lindner. Wer geimpft sei, müsse deshalb seine Freiheit schnellstmöglich zurückerhalten. „Es sollte uns alle stolz machen und kein Anlass für Neid sein, dass für Geimpfte ein Leben ohne Beschränkungen wieder möglich sein kann.“

Mit Blick auf die Impfneid-Debatte stellte FDP-Generalsekretär Volker Wissing klar, dass die Verantwortung dafür nicht bei den Geimpften zu suchen sei. „Ganz klar: Die liegt bei der Bundesregierung, die viel zu spät Impfstoff beschafft hat.“ Die nun konstatierten Ungerechtigkeiten seien Folge der viel zu langsam angelaufenen Impfungen in Deutschland. Wissing forderte die Bundesregierung erneut auf, mehr Fahrt in die Impfungen zu bringen. Zusätzlich sollten Testangebote ausgewertet werden. „Damit diejenigen, die noch nicht geimpft wurden, die Möglichkeit haben, wenigstens nach einem negativen Test am Leben wieder stärker teilzunehmen.“

Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, forderte ebenfalls mehr Anstrengungen. „Wir brauchen unbürokratische und flexible Möglichkeiten, um den Weg zur Impfung für alle zu erleichtern. Mobile Impfteams können hierbei ihren wichtigen Beitrag leisten. Diese können die Menschen vor Ort individuell informieren und etwaige Hemmschwellen abbauen. Zudem könnte neben den mobilen Impfteams auch geschultes Fachpersonal beispielsweise in Einkaufszentren oder auf Parkplätzen Impfungen anbieten.“

Laut Robert Koch-Institut hatten Anfang Mai 26,9 Prozent der Bevölkerung mindestens eine Impfung bekommen, 7,7 Prozent die zweite.

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FDP reicht Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz ein

Die Klage der Freien Demokraten richtet sich jedoch nicht nur gegen die Ausgangssperren sowie gegen die (alleinige) Orientierung an der Inzidenz. Die Gesetzesnovelle ignoriere, dass vollständig Geimpfte und Genesene nach dem Stand der Wissenschaft nur eine sehr geringe Infektionsgefahr darstellen. Sie werden bisher nicht von Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Entscheidungen zu möglichen Erleichterungen hatten Bund und Länder zuletzt bei ihrem Impfgipfel auf Ende Mai verschoben.

Die Freien Demokraten hatten bereits zuvor auf Erleichterungen für bereits Geimpfte gepocht. Das Vorgehen der Bundesregierung kritisierte FDP-Generalsekretär Volker Wissing scharf. „Deutschland ist keine Schönwetter-Demokratie, in der es Grundrechte nur bei Sonnenschein gibt. Es kann doch nicht wahr sein, dass die Bundesregierung beim Einschränken der Grundrechte den Turbo einlegt, aber bei der Rückgabe in den Trödelmodus verfällt.“ Der Bund wolle die Grundrechte für Geimpfte bewusst bis zum 28. Mai beschneiden. Es sei aber nicht einzusehen, warum etwa Bewohner von Altenheimen, die zweimal geimpft seien, keine normalen Kontakte haben dürften.

„Bisher hat die Bundesregierung die Verlagerung von Kompetenzen auf Bundesebene immer damit begründet, möglichst schnell handeln zu können. Jetzt macht sie bewusst das Gegenteil. Das ist nicht hinnehmbar“, so Wissing. Er verwies darauf, dass der Impfprozess entbürokratisiert und damit beschleunigt werden müsse, damit Geimpfte ihre Freiheiten schneller zurückerhielten.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, argumentiert, dass das Gesetz die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern zu sehr beschneide. „Pauschale Ausgangssperren stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte dar“, so der Jurist. „Sie sind ungeeignet, das Infektionsgeschehen signifikant einzudämmen und bewirken schlimmstenfalls sogar das genaue Gegenteil. Denn wenn sich die Menschen nicht mehr draußen treffen können, werden sie es verstärkt in Privaträumen tun. Genau dort, wo die Ansteckungsgefahr nachweislich höher ist.“ Weil Ausgangssperren zudem nach einer ganzen Reihe von Untersuchungen kaum einen dämpfenden Effekt auf das Infektionsgeschehen hätten, seien sie angesichts der Schwere des Eingriffs unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

Insgesamt 111 Verfahren sind beim Bundesverfassungsgericht seit Beschluss des Gesetzes eingegangen. Auch andere Abgeordnete, Privatpersonen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte haben sich mit Verfassungsbeschwerden und Eilanträgen an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

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Ergebnisse des Impfgipfels sind enttäuschend

Um die Impfkampagne weiter zu beschleunigen, hatten die Freien Demokraten bereits zuvor ins Gespräch gebracht, Haus-, Fach- und Betriebsärzte schnell und unbürokratisch in die Impfkampagne einzubinden sowie ein Nationales Impfportal und eine Tempoprämie für die Hersteller einzurichten. Deutschland braucht praktikable Lösungen, die den Gesundheitsschutz der Bevölkerung auf breiter Ebene erhöhen, damit diese schnellstmöglich aus dem Lockdown herauskommen.

Dass sich Bund und Länder beim Impfgipfel darauf verständigt haben, die Priorisierung für bestimmte Impfgruppen erst im Juni aufzuheben, sehen die Freien Demokraten kritisch. Allen Impfwilligen sollte schnellstens ein Impfangebot unterbreitet werden. „Einen weiteren Verzug beim Impfen kann sich Deutschland nicht leisten“, so Christian Lindner. „Deshalb sollten die Hausärzte schon vor Juni pragmatisch mit der Impfreihenfolge umgehen können - zum Beispiel, wenn Impfstoff am Ende eines Tages übrig bleibt, für den es Interessenten außerhalb der Reihenfolge gibt. Sie können diese Entscheidung am besten fällen.“

In der Frage, ob man Geimpften und Genesenen Freiheiten zurückgeben könne, hatten die Freien Demokraten im Vorwege des Gipfels ebenfalls deutliche Erleichterungen gefordert. Eine Entscheidung dazu war jedoch von Bund und Ländern auf Ende Mai verschoben worden. „Wer das Virus nicht weitergeben kann, darf nicht länger in seiner Freiheit eingeschränkt werden“, sagte dazu die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus.

Sie verwies darauf, dass die FDP-Fraktion bereits bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes dazu einen Änderungsantrag eingebracht hatte, den die Große Koalition aber abgelehnt habe. „Die Debatte über die Rückgabe von Grundrechten an Geimpfte und Genesene ist überfällig“, so die FDP-Gesundheitsexpertin.

Auch FDP-Generalsekretär Volker Wissing forderte die schnelle Rückgabe von Freiheiten an Geimpfte. Er sagte: „Wenn es keinen Anlass mehr gibt, Grundrechte einzuschränken, ist es nicht erlaubt, dies weiter zu tun. Die Verfassung ist da sehr klar.“ Nur folgerichtig sei es, dann auch Betreibern von bestimmten Einrichtungen die Möglichkeit zur Öffnung einzuräumen. "Als Restaurantbesitzer würde ich darauf bestehen, für Geimpfte öffnen zu dürfen", so Wissing. "Bund und Länder sollten hier rasch handeln.“

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Nächtliche Ausgangssperren sind verfassungsrechtlich problematisch

Zwar habe es bereits Veränderungen an dem Gesetzentwurf durch die Koalitionsfraktionen gegeben, die für die Freien Demokraten teilweise in die richtige Richtung gehen. Doch die Änderungen zeigen für Wissing auch, "wie wichtig eine Beratung im Bundestag ist", denn die Beteiligung des Deutschen Bundestages habe auch eine Qualitätssicherungsfunktion.

Nichtsdestotrotz sehen die Freien Demokraten noch immer das Festhalten an den Ausgangssperren, hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahme und ihrer Verfassungsfestigkeit, kritisch. Denn laut Wissing ist eine Ausgangssperre verfassungsrechtlich mehr als problematisch, denn "sie greift in die Bewegungsfreiheit der Menschen massivst ein, ohne dass weniger starke Eingriffe, die genauso wirksam sind, ergriffen worden wären." Maßnahmen, die der Staat am Ende aber ergreift, müssen verfassungskonform sein, "denn das Virus setzt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht außer Kraft", so Wissing.

Jedem Bürger sei klar, dass sich die Ansteckungsgefahr von Corona nicht an Uhrzeiten richte. Auch sei jedem klar, dass beim nächtlichen Spaziergang eines geimpften Ehepaares, irgendwo in Deutschland, keinerlei Infektionsgefahr für andere bestehe, erläutert der Generalsekretär. "Und weil die Grundrechte individuelle Freiheitsrechte sind, kann die Bundesregierung und die Befürworter dieses Gesetzes auch niemandem erklären, weshalb man in die Grundrechte von Geimpften Paaren beispielsweise, dermaßen massiv eingreift, dass man sie abends Zuhause einsperrt."

In diesem Punkt sehen die Freien Demokraten Verbesserungsbedarf, erklärt der FDP-Fraktionsvize Stefan Thomae. Im Gesetze würden weiterhin Ausnahmen für Geimpfte und Genesene fehlen. Und das obwohl es zahlreiche Studien gebe, die uns sagen, dass namentlich durch Geimpfte praktisch keine Gefahren der Ansteckung mehr für andere Menschen ausgehen, erklärt der Liberale. Das Infektionsschutzrecht sei ein Gefahrenabwehrrecht. "Das heißt also, wenn von einer Person keine Gefahr mehr für andere ausgeht, dann gibt es auch keine rechtliche und auch keine moralische Rechtfertigung mehr, in die Grundrechtsausübung dieser Person einzugreifen. Und deswegen müssen wir diese Ausnahmen ins Gesetz hineinschreiben", so die Schlussfolgerung von Thomae.

Auch die geplanten Schulschließungen bei einer Inzidenzzahl von 165 kritisiert der Generalsekretär scharf, denn diese seien "selbst nach Ansicht von CDU-Kultusministern willkürlich" und haben somit keinen virologischen Hintergrund. Die 165er-Inzidenz sei daher eine ganz offensichtlich gegriffene Zahl aus dem politischen Basar. "Hier werden also Grundrechte verletzt, hier wird das Recht auf Bildung von Menschen verletzt, mit willkürlich gegriffenen Zahlen", moniert Wissing.

FDP-Chef Lindner ergänzt: "Wenn man diese Zahl nimmt, dann stellt man fest, dass in weiten Teilen Deutschlands ohne Anschauung des konkreten Pandemiegeschehens vor Ort die Schulen jetzt geschlossen werden müssten mit den enormen sozialen Folgen für die Kinder und Jugendlichen und für ihre Familien. Es besteht die Gefahr, dass junge Menschen komplett den Anschluss verlieren." Außerdem werde nicht berücksichtigt, was die Ursache für diese Inzidenzzahl sei, wie beispielsweise ein Cluster-Ausbruch, der von den örtlichen Behörden als kontrollierbar eingeschätzt wird.

Die Freien Demokraten werden deshalb einen Antrag stellen, nicht nur auf der Basis der Inzidenz von 165 über Schulschließungen zu sprechen, sondern auch andere Parameter miteinzubeziehen, wie die Impfquote, die Auslastung der Krankenhäuser und die Quote der positiv Getesteten an der Gesamtzahl der Tests. Die Freien Demokraten beabsichtigen durch ihre Vorschläge nicht nur das Gesetz verfassungsfest zu machen, sondern auch praxistauglicher zu machen. "Sollten unsere Änderungsanträge abgelehnt werden, dann werden wir im Lichte des dann endgültig beschlossenen Gesetzestextes auch uns vorbehalten, die Verfassungskonformität in Karlsruhe durch eine Verfassungsbeschwerde prüfen zu lassen", warnt der FDP-Chef. Den Gesetzentwurf werden die Freien Demokraten daher verfassungsrechtlich auf jedes Detail hin genau überprüfen.

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FDP wird gegen pauschale Ausgangssperren​ in Karlsruhe​ klagen

Insbesondere die von der Bundesregierung geplante Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr steht im Kreuzfeuer der Kritik. "Es ist richtig, dass nun bundeseinheitlich gehandelt wird", so Lindner. Die geplanten Regelungen zu nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nannte er aber verfassungsrechtlich "hochproblematisch". Man werde Vorschläge machen, dieses Gesetz verfassungsfest zu machen und sagte an die Koalitionsfraktionen gerichtet, die FDP-Fraktion werde sich gezwungen sehen, "den Weg nach Karlsruhe im Wege von Verfassungsbeschwerden zu gehen", wenn auf die Bedenken nicht eingegangen werde. Zudem gehen die Freien Demokraten davon aus, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen müsste, denn sonst könnte es zu Ansprüchen gegen Länder kommen. "Wenn die Schulen bei einer Inzidenz über 200 geschlossen werden müssen, haben Eltern einen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfälle, wenn sie ihre Kinder betreuen müssen", erklärt Lindner.

Der FDP-Parteivorsitzende verweist zudem darauf, die Wirkung der Ausgangssperre sei umstritten. Als Beispiel nennt er eine aktuelle Studie aus Toulouse, die sogar einen gegenteiligen Effekt der dort verhängten Ausgangssperren beobachtet. Wirksam seien Maskenpflicht, Begrenzung der Kontakte der Haushalte und Testen. Das Problem, das er mit dem Instrument der Ausgangssperren habe, sei zum einen, dass es sich nicht an gesicherten Inzidenzwerten ausrichte, und zum anderen kein Unterschied zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften gemacht werde: "In der Praxis bedeutet das, dass ein geimpftes Ehepaar aufgrund eines Ausbruchs kilometerweit entfernt in einem einzelnen Betrieb daran gehindert wird, alleine nach 21 Uhr vor die Tür zu treten zum Abendspaziergang". Das Gesetz unterscheide nicht zwischen dem Cluster-Ausbruch oder dem diffusen Infektionsgeschehen. Hier drücke sich die ganze verfassungsrechtliche Problematik aus.

Christian Lindner fordert schnelle, sichere und wirksame Maßnahmen. Die FDP werde Änderungen am Gesetzentwurf beantragen, um die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu sichern. Das Debakel der Osterruhe dürfe sich nicht wiederholen, denn sonst wäre der Vertrauensverlust in die Pandemiepolitik enorm. Als konkrete Maßnahmen schlägt der FDP-Chef vor, Tests massiv auszuweiten, Kontakte in Hochinzidenzgebieten einzuschränken sowie mehr Tempo beim Impfen, indem die Bundesländer jetzt alle Reserven verimpfen. "Die Nutzung der Reserven, die Streckung zwischen Erst- und Zweitimpfung sowie die Einbeziehung aller niedergelassenen Arztpraxen sind überfällig", betont Lindner.

 

Auch FDP-Generalsekretär Volker Wissing bemängelt das geplante Gesetz: "Die alleinige Orientierung an Inzidenzwerten bildet die Lage vor Ort nicht ausreichend ab, Ausgangsbeschränkungen sind verfassungsrechtlich bedenklich und epidemiologisch nicht wirksam. Der Vorschlag ignoriert quasi jeden technischen Fortschritt in der Pandemiebekämpfung seit einem Jahr: nichts zu Tests, nichts zu Hygienekonzepten, nichts zu geimpften Personen". Im weiteren Kampf gegen das Coronavirus müsse die Regierung mehr Tempo beim Impfen aufnehmen, intelligentere Teststrategien umsetzen und Technologien, wie die Kontaktverfolgungssoftware SORMAS, einsetzen.

Wissing hält fest: "Die FDP wird das Gesetz so jedenfalls nicht mittragen". Sollte die Bundesregierung an ihrem Entwurf festhalten, werde die FDP im Deutschen Bundestag diesen geschlossen ablehnen.

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